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8 K 4649/22•Verwaltungsgericht Köln, 2025-01-31, 8 K 4649/22
8 K 4649/22Tribunal administratif31 janv. 2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-31
Aktenzeichen: 8 K 4649/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0131.8K4649.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für den Beigeladenen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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