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20 L 49/25•Verwaltungsgericht Köln, 2025-01-10, 20 L 49/25
20 L 49/25Tribunal administratif10 janv. 2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-10
Aktenzeichen: 20 L 49/25
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0110.20L49.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Kammer
Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 06.01.2025 wird wiederhergestellt.
Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen je zur Hälfte die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
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