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2 K 1444/22.A•Verwaltungsgericht Köln, 2025-01-02, 2 K 1444/22.A
2 K 1444/22.ATribunal administratif2 janv. 2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-02
Aktenzeichen: 2 K 1444/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0102.2K1444.22A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffer 3 des Bescheides vom 11.02.2022 verpflichtet, der Klägerin subsidiären Schutz nach § 4 AsylG zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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