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2 K 4518/21•Verwaltungsgericht Köln, 2024-12-17, 2 K 4518/21
2 K 4518/21Tribunal administratif17 déc. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-17
Aktenzeichen: 2 K 4518/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1217.2K4518.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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