Verwaltungsgericht Köln, 2024-12-12, 22 K 6222/20

22 K 6222/20Tribunal administratif12 déc. 2024

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 6222/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-12-12

Aktenzeichen: 22 K 6222/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1212.22K6222.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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