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13 K 3512/19•Verwaltungsgericht Köln, 2024-12-12, 13 K 3512/19
13 K 3512/19Tribunal administratif12 déc. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-12
Aktenzeichen: 13 K 3512/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1212.13K3512.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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