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27 K 4505/21.A•Verwaltungsgericht Köln, 2024-12-10, 27 K 4505/21.A
27 K 4505/21.ATribunal administratif10 déc. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-10
Aktenzeichen: 27 K 4505/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1210.27K4505.21A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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