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9 K 3061/23•Verwaltungsgericht Köln, 2024-10-18, 9 K 3061/23
9 K 3061/23Tribunal administratif18 oct. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-18
Aktenzeichen: 9 K 3061/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1018.9K3061.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Dieses Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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