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5 L 1832/24•Verwaltungsgericht Köln, 2024-10-02, 5 L 1832/24
5 L 1832/24Tribunal administratif2 oct. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-02
Aktenzeichen: 5 L 1832/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1002.5L1832.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 6174/24 wird gegen die in Ziffer 1 des Bescheides vom 21.09.2024 verfügte Ausweisung wiederhergestellt und gegen die in den Ziffern 2 bis 5, 7 und 8 des Bescheides vom 21.09.2024 verfügte Abschiebungsandrohung, Einreise- und Aufenthaltsverbote, Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, tägliche Meldepflicht und Zwangsgeldandrohung angeordnet. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
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