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9 K 342/23•Verwaltungsgericht Köln, 2024-09-13, 9 K 342/23
9 K 342/23Tribunal administratif13 sept. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-13
Aktenzeichen: 9 K 342/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0913.9K342.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens
Dieses Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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