Verwaltungsgericht Köln, 2024-09-13, 9 K 2971/22

9 K 2971/22Tribunal administratif13 sept. 2024

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 9 K 2971/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-13

Aktenzeichen: 9 K 2971/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0913.9K2971.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

Soweit die Kläger die Klage zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt.

Es wird gegenüber dem Kläger zu 1. festgestellt, dass der Beklagte nicht berechtigt gewesen ist, die Äußerungen „Das ist ein Merkmal, was organisierte Kriminalität auszeichnet“ und „Die fühlen sich halt über allem drüberstehend, auch über dem Gesetz“ durch Oberstaatsanwältin a. D. P. S. im Rahmen der Dokumentation „Der Milliardenraub – eine Staatsanwältin jagt die Steuermafia“ zu tätigen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Beklagten trägt der Kläger zu 1. jeweils zwei Sechstel, der Kläger zu 2. jeweils drei Sechstel und der Beklagte jeweils ein Sechstel. Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1. trägt der Kläger zu 1. zwei Drittel und der Beklagte ein Drittel. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vom jeweiligen Vollstreckungsgläubiger vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.