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13 K 5433/19•Verwaltungsgericht Köln, 2024-09-05, 13 K 5433/19
13 K 5433/19Tribunal administratif5 sept. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-05
Aktenzeichen: 13 K 5433/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0905.13K5433.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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