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15 K 4293/23•Verwaltungsgericht Köln, 2024-08-29, 15 K 4293/23
15 K 4293/23Tribunal administratif29 août 2024
Erforderlich für eine Anerkennung von Pflegezeiten nach § 28 BBesG ist, dass es durch Pflegetätigkeiten zu einer Verzögerung im beruflichen Fortkommen gekommen ist. Nur in dem Umfang einer solchen Verzögerung können Pflegezeiten anerkannt werden.
Entscheidungsdatum: 2024-08-29
Aktenzeichen: 15 K 4293/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0829.15K4293.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: § 28 BBesG, § 27 BBesG
Erforderlich für eine Anerkennung von Pflegezeiten nach § 28 BBesG ist, dass es durch Pflegetätigkeiten zu einer Verzögerung im beruflichen Fortkommen gekommen ist. Nur in dem Umfang einer solchen Verzögerung können Pflegezeiten anerkannt werden.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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