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9 K 490/24•Verwaltungsgericht Köln, 2024-07-19, 9 K 490/24
9 K 490/24Tribunal administratif19 juil. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-19
Aktenzeichen: 9 K 490/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0719.9K490.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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