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2 K 1802/19•Verwaltungsgericht Köln, 2024-07-16, 2 K 1802/19
2 K 1802/19Tribunal administratif16 juil. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-16
Aktenzeichen: 2 K 1802/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0716.2K1802.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 20.11.2018 „Nutzung eines Waldgebietes als Fläche für einen Kletterwald und Aufstellung von zwei Containern“ auf dem Grundstück Gemarkung G01 in L. wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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