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13 K 2272/20.A•Verwaltungsgericht Köln, 2024-07-15, 13 K 2272/20.A
13 K 2272/20.ATribunal administratif15 juil. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-15
Aktenzeichen: 13 K 2272/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0715.13K2272.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Kläger die Klage zurückgenommen haben.
Im Übrigen wird die Beklagte unter entsprechend teilweiser Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 23. April 2020 verpflichtet, den Klägern den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen.
Die Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens als Gesamtschuldner zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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