Verwaltungsgericht Köln, 2024-06-28, 4 L 977/24

4 L 977/24Tribunal administratif28 juin 2024

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 4 L 977/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-28

Aktenzeichen: 4 L 977/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0628.4L977.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

  1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin Zugang zu der bei dem Bundesministerium für Bildung und Forschung vorhandenen anwaltlichen Stellungnahme aus dem Jahr 2012 betreffend die Pflicht der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung der geordneten Restabwicklung des O.-Projekts zu gewähren. Dies gilt mit der Maßgabe für die Antragstellerin, die Stellungnahme bis zur Entscheidung in der Hauptsache allein zu Zwecken der Prozessführung im Rahmen des beim Landgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 10 O 59/23 anhängigen Verfahrens verwenden zu dürfen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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