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9 K 3984/21•Verwaltungsgericht Köln, 2024-05-06, 9 K 3984/21
9 K 3984/21Tribunal administratif6 mai 2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-06
Aktenzeichen: 9 K 3984/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0506.9K3984.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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