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22 K 7191/23.A•Verwaltungsgericht Köln, 2024-05-03, 22 K 7191/23.A
22 K 7191/23.ATribunal administratif3 mai 2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-03
Aktenzeichen: 22 K 7191/23.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0503.22K7191.23A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Kläger.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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