Verwaltungsgericht Köln, 2024-04-23, 2 K 5991/20

2 K 5991/20Tribunal administratif23 avr. 2024

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 2 K 5991/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-23

Aktenzeichen: 2 K 5991/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0423.2K5991.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2). Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) trägt diese selbst.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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