Verwaltungsgericht Köln, 2024-04-08, 8 K 2617/21

8 K 2617/21Tribunal administratif8 avr. 2024

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 2617/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-08

Aktenzeichen: 8 K 2617/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0408.8K2617.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 12. April 2021 verpflichtet, das Grundstück G01 mit Wirkung vom 1. April 2025 zum befriedeten Bezirk zu erklären.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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