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21 K 3300/21•Verwaltungsgericht Köln, 2024-04-03, 21 K 3300/21
21 K 3300/21Tribunal administratif3 avr. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-03
Aktenzeichen: 21 K 3300/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0403.21K3300.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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