Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-14, 13 K 1947/19

13 K 1947/19Tribunal administratif14 mars 2024

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 13 K 1947/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-14

Aktenzeichen: 13 K 1947/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0314.13K1947.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten sowie der Beigeladenen zu 1); die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2) bis 5) sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.