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2 K 4187/21•Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-12, 2 K 4187/21
2 K 4187/21Tribunal administratif12 mars 2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-12
Aktenzeichen: 2 K 4187/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0312.2K4187.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind erstattungsfähig.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Vollstreckungsschuldner dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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