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2 K 3615/21•Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-05, 2 K 3615/21
2 K 3615/21Tribunal administratif5 mars 2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-05
Aktenzeichen: 2 K 3615/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0305.2K3615.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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