Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-01, 18 K 2878/23

18 K 2878/23Tribunal administratif1 mars 2024

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 18 K 2878/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-01

Aktenzeichen: 18 K 2878/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0301.18K2878.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Leistung von Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht ihrerseits Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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