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18 K 4304/21•Verwaltungsgericht Köln, 2024-02-16, 18 K 4304/21
18 K 4304/21Tribunal administratif16 févr. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-16
Aktenzeichen: 18 K 4304/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0216.18K4304.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Leistung von Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, soweit nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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