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21 K 6409/21•Verwaltungsgericht Köln, 2024-02-14, 21 K 6409/21
21 K 6409/21Tribunal administratif14 févr. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-14
Aktenzeichen: 21 K 6409/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0214.21K6409.21.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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