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20 K 2507/23•Verwaltungsgericht Köln, 2024-01-03, 20 K 2507/23
20 K 2507/23Tribunal administratif3 janv. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-03
Aktenzeichen: 20 K 2507/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0103.20K2507.23.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 20. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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