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21 K 4775/21•Verwaltungsgericht Köln, 2023-12-28, 21 K 4775/21
21 K 4775/21Tribunal administratif28 déc. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-28
Aktenzeichen: 21 K 4775/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1228.21K4775.21.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 21. Kammer
Der Bescheid des Beklagten vom 4. August 2021 (Az.: 00.0-00.0) wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte mit Ausnahme der durch die Verweisung entstandenen Mehrkosten, die der Kläger zu tragen hat.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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