Verwaltungsgericht Köln, 2023-12-14, 8 K 3715/21

8 K 3715/21Tribunal administratif14 déc. 2023

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 3715/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-12-14

Aktenzeichen: 8 K 3715/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1214.8K3715.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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