projets
12 K 2019/22•Verwaltungsgericht Köln, 2023-12-05, 12 K 2019/22
12 K 2019/22Tribunal administratif5 déc. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-05
Aktenzeichen: 12 K 2019/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1205.12K2019.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat und die Beteiligten es hinsichtlich Ziffer 2 der Ordnungsverfügung der Beklagten vom 01.03.2022 in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben.
Die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 01.03.2022 wird zu Ziffer 5 bis 7 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 3/5 und die Beklagte zu 2/5.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.