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9 K 5309/20.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-12-01, 9 K 5309/20.A
9 K 5309/20.ATribunal administratif1 déc. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-01
Aktenzeichen: 9 K 5309/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1201.9K5309.20A.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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