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8 K 5308/22.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-12-01, 8 K 5308/22.A
8 K 5308/22.ATribunal administratif1 déc. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-01
Aktenzeichen: 8 K 5308/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1201.8K5308.22A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung von Ziffer 2 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 18. März 2019 verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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