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23 K 3668/22•Verwaltungsgericht Köln, 2023-11-15, 23 K 3668/22
23 K 3668/22Tribunal administratif15 nov. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-15
Aktenzeichen: 23 K 3668/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1115.23K3668.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den jeweiligen Kostengläubiger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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