Verwaltungsgericht Köln, 2023-10-25, 21 K 3887/20

21 K 3887/20Tribunal administratif25 oct. 2023

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 21 K 3887/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-10-25

Aktenzeichen: 21 K 3887/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1025.21K3887.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Kammer

Tenor

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Der Beschluss der Bundesnetzagentur der Beklagten vom 22. Juni 2020 (Az.: BK00-00/000) wird im Verhältnis zwischen den Beteiligten aufgehoben, soweit in Ziffer 1 folgende Entgelte genehmigt werden und sich die Ziffern 2 bis 6 hierauf beziehen:

Jährliche Überlassung des Anschluss 2M bis 150M (upgradefähig), je Anschluss:

Cluster I bis V

Jährliche Überlassung einer Verbindung, je CFV Ethernet 2.0:

Verbindungstyp 60M kernnetzverbleibend

Verbindungstyp 100M kernnetzverbleibend

Verbindungstyp 100M kernnetzübergreifend

Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin jeweils zu 10%. Die Klägerin trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten und der Beigeladenen zu 80%. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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