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15 K 1197/22•Verwaltungsgericht Köln, 2023-08-24, 15 K 1197/22
15 K 1197/22Tribunal administratif24 août 2023
Bei einer Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung kann der Dienstherr im Rahmen einer umfassenden Abwägung aller Umstände des Einzelfalls auf die (Polizei-) Dienstunfähigkeit des Beamten schließen.
Entscheidungsdatum: 2023-08-24
Aktenzeichen: 15 K 1197/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0824.15K1197.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: § 44 Abs. 1 Satz 1 BBG; § 4 Abs. 1 BPolBG; § 4 Abs. 1 Hs. 2 BPolBG; § 444 ZPO
Bei einer Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung kann der Dienstherr im Rahmen einer umfassenden Abwägung aller Umstände des Einzelfalls auf die (Polizei-) Dienstunfähigkeit des Beamten schließen.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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