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24 K 4338/22•Verwaltungsgericht Köln, 2023-08-09, 24 K 4338/22
24 K 4338/22Tribunal administratif9 août 2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-09
Aktenzeichen: 24 K 4338/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0809.24K4338.22.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 24. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Dieser Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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