projets
26 K 6650/19•Verwaltungsgericht Köln, 2023-08-01, 26 K 6650/19
26 K 6650/19Tribunal administratif1 août 2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-01
Aktenzeichen: 26 K 6650/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0801.26K6650.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 10 DarlehensV; § 8 DarlehensV; § 212 BGB § 205 BGB
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.