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8 K 6495/20•Verwaltungsgericht Köln, 2023-07-27, 8 K 6495/20
8 K 6495/20Tribunal administratif27 juil. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-27
Aktenzeichen: 8 K 6495/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0727.8K6495.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt, tragen die Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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