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8 K 4530/20•Verwaltungsgericht Köln, 2023-07-20, 8 K 4530/20
8 K 4530/20Tribunal administratif20 juil. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-20
Aktenzeichen: 8 K 4530/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0720.8K4530.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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