Verwaltungsgericht Köln, 2023-07-13, 13 L 535/23

13 L 535/23Tribunal administratif13 juil. 2023

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 13 L 535/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-07-13

Aktenzeichen: 13 L 535/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0713.13L535.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

1.Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache untersagt, durch das Bundesamt für Verfassungsschutz in Bezug auf den Antragsteller erneut zu äußern und/oder zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten, dass sich der Antragsteller durch seinen Facebook-Beitrag vom 10. Oktober 2019 mit Aktivisten der Identitären Bewegung Deutschland solidarisiert habe und hierdurch auf eine inhaltliche Verbindung zur Identitären Bewegung zu schließen sei, und/oder dies durch Dritte vornehmen zu lassen.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsanordnung wird dem Bundesamt ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000,00 EUR angedroht.

Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 2/3 und die Antragsgegnerin zu 1/3.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 40.000,00 EUR festgesetzt.

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