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20 K 934/20•Verwaltungsgericht Köln, 2023-06-02, 20 K 934/20
20 K 934/20Tribunal administratif2 juin 2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-02
Aktenzeichen: 20 K 934/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0602.20K934.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 178,59 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2020 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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