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22 K 1956/19.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-04-26, 22 K 1956/19.A
22 K 1956/19.ATribunal administratif26 avr. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-26
Aktenzeichen: 22 K 1956/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0426.22K1956.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden den Klägern zu je einem Fünftel auferlegt.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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