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7 K 4606/21•Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-17, 7 K 4606/21
7 K 4606/21Tribunal administratif17 janv. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-17
Aktenzeichen: 7 K 4606/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0117.7K4606.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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