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19 K 807/19.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-12, 19 K 807/19.A
19 K 807/19.ATribunal administratif12 janv. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-12
Aktenzeichen: 19 K 807/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0112.19K807.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 1 und 3 bis 6 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 28.01.2019 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 100 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
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