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22 K 6505/20.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-11, 22 K 6505/20.A
22 K 6505/20.ATribunal administratif11 janv. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-11
Aktenzeichen: 22 K 6505/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0111.22K6505.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung der Ziffern 3 bis 6 des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 20. November 2020 verpflichtet, der Klägerin den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden der Klägerin und der Beklagten je zur Hälfte auferlegt.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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