Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-05, 15 L 1924/22

15 L 1924/22Tribunal administratif5 janv. 2023

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 15 L 1924/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-05

Aktenzeichen: 15 L 1924/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0105.15L1924.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Tenor

    1. Der Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt, den ausgeschriebenen Dienstposten „Stellvertretende Amtschefin / Stellvertretender Amtschef“ beim Luftfahrtamt der Bundeswehr am Dienstort X. (Besoldungsgruppe B 6 BBesO) mit einer anderen Mitbewerberin bzw. einem anderen Mitbewerber als dem Antragsteller zu besetzen sowie Maßnahmen zu treffen, die eine Ernennung und Beförderung einer Mitbewerberin bzw. eines Mitbewerbers in die vorgenannte Stelle bewirken könnten, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden wurde und eine Frist von zwei Wochen ab der Mitteilung der erneuten Entscheidung an den Antragsteller abgelaufen ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

    1. Der Streitwert wird auf 31.800,66 € festgesetzt.

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