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22 K 7853/18.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-04, 22 K 7853/18.A
22 K 7853/18.ATribunal administratif4 janv. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-04
Aktenzeichen: 22 K 7853/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0104.22K7853.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 3 bis 6 des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 8. November 2018 (Gesch.-Z.: 0000000-000) verpflichtet, den Klägern den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden den Klägern zu je einem Viertel und der Beklagten zur Hälfte auferlegt.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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