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22 K 6960/18.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-04, 22 K 6960/18.A
22 K 6960/18.ATribunal administratif4 janv. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-04
Aktenzeichen: 22 K 6960/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0104.22K6960.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung der Ziffern 3 bis 6 des Bescheides des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 4. Oktober 2018 (Gesch.-Z.: 0000000-000) verpflichtet, dem Kläger den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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